Abbruch des Doktorats / Rücktritt von der Leitung
Wenn über einen l?ngeren Zeitraum hinweg vereinbarte Ziele durch die:den Doktorierenden nicht erreicht oder grundlegende Erwartungen nicht erfüllt werden, k?nnen Sie den Rücktritt von der Betreuung in Erw?gung ziehen.
Ein solcher Schritt muss gut begründet, sorgf?ltig abgewogen und m?glichst erst nach Aussch?pfen konstruktiver L?sungsversuche erfolgen. Dennoch ist klar: Wenn eine vertrauensvolle und produktive Zusammenarbeit nicht mehr m?glich ist, kann das Niederlegen der Betreuung im Interesse aller Beteiligten liegen.
Arbeitsvertrag und Lohnzahlung bei Rücktritt
Doktorierende sind nach Rücktritt der Leitung weitere 6 Monate an der ETH Zürich immatrikuliert, damit sie eine neue Leitung für ihr Doktorat finden k?nnen.
Sollte ein Rücktritt nach der Verl?ngerung eines Arbeitsvertrages erfolgen, sind Sie verpflichtet, die Lohnzahlung fortzuführen bis
- der:die Doktorierende eine neue Stelle gefunden hat und somit die Gruppe oder die ETH verl?sst, oder das Doktorat nicht mehr weiterführen m?chte. Die Aufl?sung erfolgt in diesem Falle mittels einvernehmlicher Vereinbarung.
- der Vertrag ausl?uft, oder
- der:die Doktorierende nach Ablauf der 6 Monaten (relevant ist hierbei das Datum des Schreibens der Doktoratsadministration) keine neue Leitung vorweisen kann und daraufhin exmatrikuliert wird.
Das Ereignis, welches zuerst eintritt, ist ausschlaggebend.
Vereinbarung über bereits erzielte Ergebnisse, Forschungsdaten und Autorenschaften
Regeln Sie mit der:dem Doktorierenden in einer Vereinbarung die Verwendung von bereits erarbeiteten Daten und Ergebnissen,?sowie die Rechte auf Autorschaft.
Die Vereinbarung ist im Sinne guter wissenschaftlicher Praxis und gem?ss der von der Schulleitung erlassenen Richtlinien abzuschliessen. Die Research Integrity Advisors Ihres Departments k?nnen Sie beim Erstellen der Vereinbarung beraten; bei Uneinigkeit müssen sie zwingend hinzugezogen werden.
Die Vereinbarung muss dem Doktoratsausschuss sowie der Doktoratsadministration zur Kenntnisnahme zugestellt werden.
Sollten Doktorierende das Doktorat abbrechen wollen, müssen sie eine Download Austrittserkl?rung (PDF, 889 KB) bei der Doktoratsadministration einreichen.
Ist mit dem Doktorat eine Anstellung an der ETH Zürich verbunden, wenden Sie sich frühzeitig Sie an Ihren zust?ndigen oder Ihre zust?ndige HR Partner:in.
Sobald der:die Doktoriende eine:n neue:n Leiter:in für die Doktorarbeit an der ETH Zürich gefunden hat, muss dieser bei der Doktoratsadministration mittels Download Formular (PDF, 549 KB) beantragt werden.
Treffen Sie in jedem Fall eine?schriftliche Vereinbarung? über die bereits erzielten Ergebnisse, Forschungsdaten und Autorenschaften mit der:dem Doktorierenden.