Innovedum-Prozess
Von der Idee bis zur Verbreitung der Erkenntnisse
Eingabefristen
Die Eingabefristen sind der 1. M?rz und der 1. Oktober um 17:00 Uhr Schweizer Lokalzeit. F?llt eine Einreichungsfrist auf ein Wochenende, wird sie auf den folgenden Montag um 17:00 Uhr Schweizer Lokalzeit verschoben. Die Eingabefrist für das Herbstsemester 2025 ist der Mittwoch, 1. Oktober um 17:00 Uhr.
Einreichungsvoraussetzungen und rechtliche Hinweise
Bitte beachten Sie die Formal- und Beurteilungskriterien, sowie die rechtliche Bedingungen, bevor Sie ein neues Projekt einreichen.
- Antragsberechtigt sind ETH-Angeh?rige mit einer Anstellung von mindestens 50 Stellenprozenten sowie einem Lehrauftrag und Studiengangsverantwortliche an der ETH Zürich.
- Antrag entspricht Vision und Zielen der ETH Zürich (Verbesserung der Ausbildung von Studierenden)
- Projektdauer max. 2 Jahre
- Projektbeginn ist bei Lehrprojekten frühestens 3 Monate und bei Fokusprojekten frühestens 1.5 Monate nach Einreichetermin.
- Die beantragten Mittel werden gr?sstenteils für den Kompetenzaufbau bei den Projektinvolvierten (Dozierende, Assistierende, Studierende, Projektmitarbeitende) eingesetzt.
- Personalmittel:
- Wie viele Personenmonate werden für welche Leistungen ben?tigt?
- Wer wird diese Leistung erbringen?
- Welcher Anteil soll durch Innovedum getragen werden? Pro Geldgeber eine eigene Zeile verwenden.
- Bestehendes ETH-Personal mit vollem Pensum kann nicht mit Innovedumgeldern angestellt werden (z.B. Doktorierende). Eine Aufstockung von Teilpensen über Innovedum ist m?glich, sofern plausibel aufgezeigt wird, dass sich die Aufgaben aus dem Innovedumprojekt und den Forschungst?tigkeiten nicht konkurrenzieren. Bei Doktorierenden ist es m?glich jene Personalkosten über Innovedum zu finanzieren, die bei einem Stufenanstieg infolge der Projektverantwortlichkeiten anfallen.
- Richtlinien für ETH-Sal?re:
- Assistenzperson: CHF 90‘000.- (Besch?ftigungsgrad 100%)
- Wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in: CHF 100'000.- bis 120'000.- (B. 100%)
Arbeitgeberbeitr?ge sind in diesen Ans?tzen bereits eingerechnet
- Assistenzperson: CHF 90‘000.- (Besch?ftigungsgrad 100%)
- Sachmittel: Reisekosten, Apéros, Verpflegung und hohe Sachmittelbetr?ge wie IT-Infrastruktur, Ger?tschaften, etc. werden nicht über Innovedum finanziert. Für diese Zwecke stehen an den 365体育官网_365体育备用【手机在线】n eigene Sachmittelbudgets bereit.
Bei einer Fremdvergabe (z.B. Softwareentwicklung) braucht es mindestens eine Konkurrenzofferte. Die externe Vergabe muss begründet werden.
- Innovation für das Lernen und das Lehren an der ETH über den normalen Aktualisierungsgrad laufender Lehrveranstaltungen hinaus
- Didaktische und inhaltliche Gestaltung des Projektkonzepts
- Einbezug der Studierendenperspektive in Projektentwurf und Projektablauf
- Sicherstellung der flexiblen Nutzbarkeit und Zug?nglichkeit der neuen Lernmedien und -materialien (e-Accessibility)
- Erfolgsaussichten hinsichtlich einer erfolgreichen Durchführung des Projekts (realistisches Umsetzungskonzept: klare und überzeugende Projektziele und Projektplan, ben?tigte Kompetenzen verfügbar)
- Nachhaltigkeit / Weiternutzung der Projektergebnisse über das Projektende hinaus (ggf. auch m?gliche Folgeprojekte)
- ?bertragbarkeit und m?gliche Weiterverbreitung der Lehrinnovation an ein breiteres Publikum (z.B. andere Universit?ten, Lehrveranstaltungen oder 365体育官网_365体育备用【手机在线】)
- Projektkommunikation: Projekterfahrungen für interessierte Dozierende der ETH zug?nglich
- Koh?rentes Evaluationskonzept
- Falls zutreffend: Konzept für Umgang mit personenbezogenen Daten
- Angemessenheit der Kosten des Vorhabens (zum erwarteten Aufwand, zum erwarteten Ergebnis, in Bezug auf Anzahl Studierenden)
- Nur Fokusprojekt: Projekt erprobt Aspekte eines Fokusthemas
- Eine F?rderung von Summer- oder Winterschools ist nur m?glich, wenn innerhalb dieser neuartige Lehrkonzepte erprobt werden. Weiterhin muss eine mehrmalige Durchführung und die Nachhaltigkeit der Konzepte gew?hrleistet sein
- Berücksichtigung des strategischen Ver?nderungsprojekts “Prüfungen und akademischer Kalender an der ETH” (PAKETH): die konsequente Integration von Lerneinheiten und Leistungskontrollen und den entsprechenden Umgang mit studentischem Workload, Lernzielen (Kompetenzen) und Aktivit?ten.
- Speziell relevant für Lehrprojekte PAKETH-Edition: Einbettung des Projekts in die Anpassungen des Studiengangs infolge PAKETH.
Mit einem Innovedum-Antrag nehmen Sie die folgenden Allgemeinen Bedingungen zur Kenntnis:
- Der ETH Zürich geh?ren gem?ss Art. 36 Abs. 1 ETH-Gesetz mit Ausnahme der Urheberrechte alle Rechte an Immaterialgütern, die von Personen im Arbeitsverh?ltnis in Ausübung ihrer dienstlichen T?tigkeit geschaffen worden sind. Bei Computerprogrammen liegen die ausschliesslichen Verwendungsbefugnisse bei der ETH Zürich.
- Sollten im Rahmen des Innovedum-Projektes Erfindungen entstehen, gelten die Regelungen der Immaterialgüter- und Beteiligungsverordnung des ETH-Rates (externe Seite RSETHZ 125) bzw. die Verwertungsrichtlinien der ETH Zürich (RSETHZ 440.4).
- Erfolgt eine kommerzielle Verwertung von urheberrechtlichen Werkexemplaren, die aus dem Innovedum-Projekt entstanden sind (z.B. Herausgabe Lehrbuch), dann haben allf?llige Honorareinnahmen an die entsprechende Einheit der ETH Zürich (Abteilung, Departement, Institut, Professur) zu gehen.
- .Als Ansprechpartner für Auslizenzierungen und Ausgründungen generell steht der ETH die ETH transfer IP und Lizenzen zur Verfügung. Eine Auslizenzierung von Software (z.B. für open source), die im Rahmen eines Innovedumprojekts entsteht, ist m?glich.
Die Rektorin oder der Rektor beh?lt sich das Recht vor, bei begründetem Interesse Urheberrechte an den aus Innovedum-Mitteln finanzierten Projektergebnissen an die ETH Zürich übertragen zu lassen. In diesem Fall müssen die Projektverantwortlichen nach Bewilligung des Antrags durch die Rektorin oder den Rektor die folgende Einverst?ndniserkl?rung zur ?bertragung der Rechte unterzeichnen:
?Der Unterzeichnende übertr?gt hiermit alle Urheberrechte an den aus Innovedum-Mitteln finanzierten Projektergebnissen an die ETH Zürich, soweit die Verwendungsbefugnisse nicht schon von Gesetzes wegen ausschliesslich bei der ETH Zürich liegen (Computerprogramme). Vorbehalten bleiben die urheberrechtlichen Pers?nlichkeitsrechte, soweit sie von Gesetzes wegen nicht übertragbar sind. Die ETH Zürich kann die Projektergebnisse (z.B. Lehrmittel, Dokumentationen zu Lernsoftware) zeitlich, r?umlich und sachlich uneingeschr?nkt nutzen. Diese Befugnis umfasst s?mtliche aktuellen und zukünftig m?glichen Verwendungsrechte, namentlich die Nutzung, Ver?ffentlichung, Ver?usserung, Vervielf?ltigung und Ver?nderung.“
Mit der Zusage der Rektorin oder des Rektors werden Sie über die Rechtesituation des entsprechenden Projektes informiert.
Wie sieht der Innovedum-Prozess aus?
Ein Innovedum-Projektantrag startet mit einem Beratungsgespr?ch und endet, wenn ein Projekt umgesetzt ist, mit der Verbreitung der Erkenntnissen. Hier finden Sie alle Informationen zum Innovedum-Prozess, inklusive den Link zum Eingabesystem.
Vergleich Projektantragstypen
- Mit einem PAKETH-Lehrprojekt pilotieren Sie innovative L?sungen innerhalb von Studieng?ngen, die im Kontext von PAKETH angepasst werden. PAKETH-Lehrprojekte involvieren im Vergleich zu den Fokusprojekten mehr Parteien, stimmen sich st?rker zwischen den Lerneinheiten ab und schaffen gr?ssere ?bertragbarkeit für weitere Studieng?nge oder 365体育官网_365体育备用【手机在线】.
- Mit einem Fokusprojekt setzen Sie L?sungen im Bereich der Fokusthemen exemplarisch um und prüfen deren Realisierbarkeit respektive Verwertbarkeit fu?r die ETH.
Zwei Formate auf einen Blick
- Formatwahl leicht gemacht, vergleichen und nutzen Sie die ?bersicht als Entscheidungshilfe für Ihre Projektidee.
Empfehlung zur Antragseinreichung: Für eine gezielte Beratung, bessere Sichtbarkeit und Einbettung Ihres Innovedum Projekts innerhalb des Departements, nehmen Sie frühzeitig Kontakt mit Ihrer Lehrspezialistin/ Ihrem Lehrspezialisten oder mit dem Innovedum-Team auf!
Wir beraten Sie gerne pers?nlich!
3. Einreichung
Neue Antr?ge
Neue Antr?ge sind ausschliesslich über die Plattform eResearch einzureichen, welche das bisherige System ersetzt.
Bestehende Projekte
Für bestehende Projekte, bei denen noch ein Schlussbericht eingereicht werden muss, bleibt das bisherige System weiterhin zug?nglich.
Eingabesystem
Login (bitte nethz-Login verwenden):
- Neues System: eResearch Login (seit dem 1. Februar 2025)
- Bisheriges System: Login zum bisherigen System (nur für Abschlussberichte bestehender Projekte)
Vorschau Antragsformular
Bitte finden Sie hier die Download-Vorlagen für das Antragsformular aus eResearch (Sprache: Deutsch):
- GDownload eschützte Version (DOCX, 118 KB): ausfüllbares Formular mit Zeichenbegrenzungen (zur individuellen Bearbeitung)
- Download Ungeschützte Version (DOCX, 118 KB): frei bearbeitbar, erlaubt auch kollaboratives Ausfüllen (z. B. in der Cloud)
Bitte beachten Sie: Es handelt sich in beiden F?llen ausschliesslich um Vorlagen. Das Antragsformular muss in eResearch online in Englisch ausgefüllt und eingereicht werden.
Das Evaluationsprozess besteht aus folgende Schritte:
Triage
- Prüfung der formalen Kriterien
- Gutachtende (Lehrspezialist/-innen) und Referenten/-innen (Mitglieder der Lehrkommission der ETH Zürich) und/oder weitere Experten/-innen werden festgelegt.
Review
- Gutachtende beurteilen Projekt nach Beurteilungskriterien.
- Referierende verfassen Bericht unter Einbezug aller Gutachten.
Lehrkommission
- Referierende stellen Begutachtungen und Empfehlung vor
- Diskussion der Empfehlung in der Lehrkommission
- Lehrkommission verfasst Empfehlung zuhanden des Rektors/-in
Rektor/-in entscheidet
Schriftliche Rückmeldung an die Antragstellenden
- Eine Kontaktperson aus dem UTL organisiert am Start, in der Mitte und am Ende der Projektlaufzeit ein Gespr?ch und steht w?hrend des Projekts für Fragen und Support zur Verfügung.
- Bitte melden Sie sich rechtzeitig bei wenn Sie Fragen haben zur Verwendung der finanziellen Mitteln oder z.B. die Projektlaufzeit verl?ngern m?chten.
- Schlussbericht: Bei Projektende werden Sie aufgefordert im Eingabesystem einen Schlussberichtsformular auszufüllen.
Der Schlussbericht wird auf Innovedum Public publiziert. - Für die Pr?sentation Ihres Projektes an der Innovation in Learning & Teaching Fair sowie für einen Beitrag bei Refresh Teaching kann
man sich bewerben. Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!
Kontakt
Team Innovation
Abteilung für Lehre und Lernen (UTL)
Haldenbachstrasse 44, HAD
8006 Zürich
