Nachteilsausgleich
Wenn Studierende aufgrund einer Behinderung individuelle Anpassungen bei
Leistungskontrollen ben?tigen, wird dies an der ETH mittels eines vom Prorektor Studium verfügten Nachteilsausgleichs (NTA) geregelt (geschützte Seite NTA-Prozess an der ETH).
Neuer Prozess ab HS25
Für Semesterend- und Sessionsprüfungen werden Examinierende ab Oktober 2025 zentral über Nachteilsausgleiche in ihren Leistungskontrollen informiert. Das ist eine ?bergangsl?sung, bis der NTA-Prozess im Digitalen 365体育官网_365体育备用【手机在线】 komplett integriert wird.
Der Prorektor Studium wird die Examinierenden und zentralen Stellen über den neuen NTA-Prozess informieren.
Aufgaben der Examinierenden
Die Aufgaben unterscheiden sich abh?ngig von der Form der Leistungskontrolle:
Examinierende
- rufen die Nachteilsausgleiche für ihre Leistungskontrolle ab.
- best?tigen den Studierenden den Erhalt der Informationen zu deren NTA und sichern die Umsetzung der Massnahmen zu.
- setzen die NTA-Massnahmen bei ihren Leistungskontrollen um.
Studierende mit NTA
- informieren die Examinierenden weiterhin direkt.
Examinierende
- best?tigen den Studierenden den Erhalt der Informationen zu deren NTA und sichern die Umsetzung der Massnahmen zu.
- setzen die NTA-Massnahmen bei ihren Leistungskontrollen um.
Informationen zum Abrufen der Nachteilsausgleiche bei Semsterend- und Sessionsprüfungen, zu wichtigen Terminen im aktuellen Semester und Unterstützungsangeboten sind hier zu finden.
Support für Examinierende
In den geschützte Seite FAQ finden Examinierende Informationen, die sie bei der Umsetzung von Nachteilsausgleichen bei Leistungskontrollen unterstützen.
Für konkrete Fragen steht das zur Verfügung.