Bedingungen

Für standortunabh?ngiges Arbeiten in der Schweiz oder aus dem offiziellen Wohnsitzland müssen einige Rahmenbedingungen erfüllt sein. Die unten aufgeführten Bedingungen sind bei standortunabh?ngigem Arbeiten für alle Mitarbeitenden relevant. Zudem gelten die Bedingungen gem?ss Arbeiten im internationalen Kontext.

Falls der offizielle Wohnsitz ausserhalb der Schweiz liegt, verweisen wir auf die Grunds?tze unter Standortunabh?ngiges Arbeiten aus dem Wohnsitzland für Grenzg?nger:innen.

  • Für standortunabh?ngiges Arbeiten aus der Schweiz oder dem Wohnsitzland ist eine Bewilligung der vorgesetzten Person erforderlich.
  • Dabei ist zu beachten, dass die Aufgaben, Arbeitsumgebung und -?organisation der Mitarbeitenden sowie die betrieblichen Abl?ufe für standortunabh?ngiges Arbeiten geeignet sein müssen (siehe Leitfragen in Unterstützung).
  • Mitarbeitende und vorgesetzte Personen besprechen gemeinsam die M?glichkeiten für standortunabh?ngiges Arbeiten aus der Schweiz oder dem Wohnsitzland und vereinbaren die Bedingungen. Bei regelm?ssigem Home-Office empfehlen wir die Vereinbarung für standortunabh?ngiges Arbeiten aus dem Wohnsitzland (in Adobe Acrobat ansehen und bearbeiten: Rechtsklick auf Link > ?speichern unter? > in Adobe Acrobat ?ffnen), insbesondere wenn der offizielle Wohnsitz ausserhalb der Schweiz liegt. 
  • Die M?glichkeit zur standortunabh?ngigen Arbeit kann innerhalb einer angemessenen Frist von mindestens einem Monat von der vorgesetzten Person widerrufen werden, sofern die Umst?nde sich ver?ndert haben oder rechtliche Gründe dem standortunabh?ngigen Arbeiten entgegenstehen.

Mitarbeitenden und vorgesetzten Personen wird geraten, die Erfahrungen mit standortunabh?ngigem Arbeiten im j?hrlichen Personalgespr?ch zu thematisieren und ggf. Anpassungen vorzunehmen.

  • Es gelten die personalrechtlichen Regelungen gem?ss Personalverordnung ETH-Bereich (externe Seite PVO-ETH).
  • Vorgaben des Arbeitsgesetzes, namentlich die maximale t?gliche Arbeitszeit, vorgeschriebene Ruhezeiten und Pausen, Regelungen bezüglich Nacht- und Sonntagsarbeit, sind einzuhalten. Standortunabh?ngiges Arbeiten hat w?hrend den betriebsüblichen Arbeitszeiten stattzufinden.
  • Die Arbeitszeiten werden beim standortunabh?ngigen Arbeiten nach den gleichen Regeln erfasst wie beim Arbeiten am vertraglich vereinbarten Arbeitsort.

Mitarbeitende sind auch im Rahmen des standortunabh?ngigen Arbeitens für die Einhaltung der Datensicherheit verantwortlich. Dabei gelten insbesondere die Regelungen der externe Seite PVO-ETH (Berufs-, Gesch?fts- und Amtsgeheimnis), Benutzungsordnung für Telematik an der ETH Zürich (BOT der ETH Zürich) und die IT-Richtlinien und IT-Grundschutzvorgaben der ETH Zürich.

Für standortunabh?ngiges Arbeiten werden die bestehenden ETH-Telematikmittel genutzt, womit allf?llige Infrastrukturkosten abgegolten sind.

  • Mitarbeitende verfügen bei regelm?ssigem standortunabh?ngigen Arbeiten über eine Arbeitsumgebung, die ein ungest?rtes, konzentriertes und effizientes Arbeiten erm?glicht.
  • Mitarbeitende überprüfen ihren Arbeitsplatz auf ergonomische Gesichtspunkte.
  • Die Herstellung einer sicheren und leistungsf?higen Verbindung mit der ETH-Serverumgebung muss jederzeit gew?hrleistet sein.
  • Die Mitarbeitenden stellen ihre Erreichbarkeit über E-Mail, Telefon und / oder andere technische M?glichkeiten w?hrend der betriebsüblichen Arbeitszeiten sicher.
  • An Tagen mit institutionalisierten Sitzungen und Veranstaltungen sind Mitarbeitende am betrieblichen Arbeitsort anwesend.
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