Ankunft in der Schweiz

Was nach Ihrer Ankunft in der Schweiz wichtig ist, finden Sie in dieser ?bersicht. Es geht um administrative und rechtliche Belange, die Sie berücksichtigen und rechtzeitig erledigen müssen.

Sie müssen sich innert 14 Tagen nach Einreise bei Ihrer Wohnsitzgemeinde oder beim Personenmeldeamt  in der Stadt Zürich anmelden.

Weitere Informationen finden Sie auf Anmeldung in der Schweiz.

EU-/EFTA-Staatsangeh?rige

Für die Anmeldung ben?tigen Sie diese Dokumente: Pass oder Identit?tskarte, Arbeitsvertrag und Mietvertrag.

Nicht-EU-/EFTA-Staatsangeh?rige

Für die Anmeldung ben?tigen Sie diese Dokumente: Pass, Visumserm?chtigung oder Zusicherung der Aufenthaltsbewilligung, Arbeitsvertrag und Mietvertrag

Bitte beachten Sie: Die Anmeldung ist gebührenpflichtig.
Laden Sie bitte eine Kopie von Ihrer Aufenthaltsbewilligung in ETHIS hoch, sobald Sie diese vom Migrationsamt erhalten haben.

Sollten Sie zu Beginn der Anstellung noch keine Wohnung gefunden
haben, bieten sich ?bergangsl?sungen wie ein Airbnb, eine Wohnung/Zimmer zur Untermiete oder auch ein Hotel an. Damit die Anmeldung beim zust?ndigen Amt vorgenommen werden kann, empfiehlt das Migrationsamt zumindest min. 1.5 - 2 Monate an diesem ?bergangsort angemeldet zu bleiben und erst dann umzuziehen.

Wer seinen Wohnsitz in der Schweiz hat, ist gesetzlich verpflichtet, bei einer Schweizer Krankenkasse eine obligatorische Grundversicherung abzuschliessen.

Innerhalb von drei Monaten nach Ankunft müssen Sie deshalb bei einer schweizerischen Krankenkasse die obligatorische Grundversicherung abschliessen. Das Versicherungsobligatorium gilt auch für Ihre Familienangeh?rigen. Die Krankenkasse kann in der ganzen Schweiz frei gew?hlt werden. Eine neutrale ?bersicht der schweizerischen Krankenkassen mit Kosten-/Leistungs-Vergleich finden Sie unter  externe Seite www.comparis.ch oder externe Seite www.priminfo.ch (Pr?mienrechner des Bundesamtes für Gesundheit).

Befreiung von der Versicherungspflicht

Unter bestimmten Bedingungen k?nnen Sie sich von dieser externe Seite Versicherungspflicht befreien lassen.

Bitte beachten Sie: Diese Versicherungspr?mie ist kein Lohnabzug, sondern muss auf privater Basis bezahlt werden.

Mehr Informationen zum Thema Krankenversicherung

Privathaftpflichtversicherung

Der Abschluss einer Privathaftpflichtversicherung ist sehr empfehlenswert. Diese Versicherung schützt Sie vor Schadenersatzpflicht, wenn Sie eine andere Person verletzten oder das Eigentum einer anderen Person gesch?digt haben.

Für Radfahrer besteht keine besondere Versicherungspflicht, der Abschluss einer Privathaftpflichtversicherung wird jedoch empfohlen.

Autohaftpflichtversicherung

Für Autobesitzer ist die Autohaftpflichtversicherung obligatorisch. Die Versicherung gew?hrt Ihnen Versicherungsschutz für Sach- und Personensch?den gegenüber Dritten.

Hausratversicherung

Eine Hausratversicherung für die Wohnung übernimmt Sch?den, die durch Feuer, Wasser, Diebstahl oder Glasbruch im Hausrat entstehen. Diese Versicherung ist empfehlenswert.

Eine neutrale ?bersicht der Haftpflichtversicherungen mit Kosten-/Leistungs-Vergleich finden Sie unter externe Seite www.comparis.ch

Mehr Informationen zum Thema Haftpflicht- und Hausratversicherung

Für die Lohnüberweisung ben?tigen Sie eine schweizerische Kontoverbindung. Die Wahl zwischen einer Bank oder der Postfinance steht Ihnen frei.

EU-27-Staaten

Belgien, Bulgarien, D?nemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, ?sterreich, Polen, Portugal, Rum?nien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern

EFTA-Staaten

Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz

Hinweis

Seit 2021 gelten für britische Staatsangeh?rige die gleichen Einreisebestimmungen wie für Drittstaatsangeh?rige.  

Rechtlicher Hinweis Bitte beachten Sie: Die Angaben auf dieser Seite dienen Informationszwecken und sind ohne Gew?hr. Die zugrundeliegenden Regelungen k?nnen sich seit der letzten Prüfung dieser Angaben ver?ndert haben. Für rechtsverbindliche Informationen konsultieren Sie bitte die jeweilige Beh?rde.

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