Arbeitszeugnis, Referenzen und Empfehlungsschreiben
Für die berufliche Laufbahn sind Zeugnisse, Referenzen sowie Empfehlungen wichtig.
Die HR Partner:innen unterstützen vorgesetzte Personen gerne beim Verfassen der Dokumente und helfen Mitarbeitenden bei Fragen dazu.
Arbeits- und Zwischenzeugnis
Alle Mitarbeitende der ETH Zürich – befristet oder unbefristet angestellt – haben Anspruch auf ein Arbeitszeugnis sowie ein Zwischenzeugnis. Zeugnisse geben Auskunft über Art und Dauer des Arbeitsverh?ltnisses und enthalten Angaben zu Leistung und Verhalten von Mitarbeitenden.
Zeugnisgenerator nutzen
Der Zeugnisgenerator unterstützt vorgesetzten Personen beim Schreiben von Arbeitszeugnissen. Sie finden ihn im geschützte Seite ETHIS Portal unter Personal > Mitarbeitende.
Zur Anleitung / Download Zum Merkblatt Arbeitszeugnis (PDF, 43 KB)
Das Arbeitszeugnis als ?Austrittszeugnis? bewertet die gesamte Anstellungszeit. Das Zwischenzeugnis hingegen betrifft einen definierten Zeitraum, für die Arbeit in einem Bereich oder in einer Funktion. Das Arbeitszeugnis wird üblicherweise in der Vergangenheitsform (Imperfekt) und das Zwischenzeugnis in der Gegenwartsform (Pr?sens) verfasst.
Mitarbeitende k?nnen jederzeit ein Zwischenzeugnis von der vorgesetzten Person verlangen. Es wird w?hrend der Anstellung ausgestellt und umschreibt eine definierte Periode in einem Bereich oder in einer Funktion. Es wird beispielsweise bei einem Wechsel der vorgesetzten Person, bei einem internen Stellenwechsel, bei einer Reorganisation oder zum Zweck der Standortbestimmung ausgestellt.
Arbeitszeugnisse der ETH Zürich sollen dem Grundsatz von Wahrheit, Vollst?ndigkeit, Klarheit und Wohlwollen folgen. Um das berufliche Fortkommen unserer Mitarbeitenden zu unterstützen, sollen Zeugnisse wohlwollend formuliert werden. Es empfiehlt sich, negative Leistungs- und Verhaltensaspekte vorg?ngig mit dem zust?ndigen HR Partner abzusprechen.
Die vorgesetzte Person h?ndigt dem Mitarbeitenden das Arbeitszeugnis üblicherweise am Austrittstag aus. Sp?testens 3 Wochen nach Austritt sollte dem Mitarbeitenden das Arbeitszeugnis zugestellt werden.
Ein Zwischenzeugnis sollte den Mitarbeitenden 2 bis 4 Wochen nach dessen Anfrage übergeben werden.
Der Anspruch auf ein Arbeitszeugnis verj?hrt 10 Jahre nach Austritt der Mitarbeiterin/des Mitarbeiters.
Das Arbeitszeugnis ist in der Sprache zu verfassen, die an der ETH Zürich üblich ist: in Deutsch.
Für das Zwischenzeugnis gilt das Erstellungsdatum, für ein Arbeitszeugnis das Datum des Vertragsendes. Zeugnisse werden nicht rückdatiert.
Eine Arbeitsbest?tigung, auch einfaches Zeugnis genannt, enth?lt keine Aussage über Leistung und Verhalten und wird in der Regel bei Trennung w?hrend der Probezeit oder bei Anstellungsverh?ltnissen von kurzer Dauer ausgestellt.
Arbeits- und Zwischenzeugnisse für ihre Mitarbeitenden zu erstellen, ist Aufgabe der vorgesetzten Person. Der oben erw?hnte Zeugnisgenerator ist zu benutzen. Ebenfalls unterstützen die HR Partner:innen in diesem Prozess.
Das Zeugnis tr?gt in der Regel eine Doppelunterschrift: Links unterzeichnet die vorgesetzte Person und rechts der/die HR Partner:in.
Die unterschriebene Version wird von HR Operations im elektronischen Personaldossier (eDossier Personal) archiviert.
Bei Fragen oder inhaltlichen Differenzen k?nnen sich Mitarbeitende an die HR Beratung wenden.
Referenzen / Referenzauskünfte
Referenzen sind Auskünfte über Sie, die ein künftiger Arbeitgeber bei einem ehemaligen Arbeitgeber oder bei einer Drittpersonen über Sie einholt. ?blicherweise erfolgt diese mündlich. Die Referenzauskunft dient der Verifizierung der schriftlichen Unterlagen und als Erg?nzung des Bewerbungsgespr?chs. Referenzen dürfen nur mit Ihrer Einwilligung eingeholt werden. Er darf aber von einer stillschweigenden Einwilligung ausgegangen werden, wenn Sie Referenzpersonen in Ihrer Bewerbung namentlich nennen.
Die Wahl der Referenzpersonen liegt bei Ihnen, diese müssen mit Ihrer Arbeit vertraut sein. In der Regel geben Sie Ihre direkt vorgesetzte Person an. Bei der Auskunft ist die Referenzperson an die Vorschriften des Datenschutzgesetzes und der dazugeh?rigen Verordnung gebunden. Sie darf nur Auskünfte erteilen, die im Zusammenhang mit der künftigen Arbeitssituation stehen.
Wenn Sie jemanden als Referenzperson nennen m?chten, teilen Sie ihr dies bitte mit. Erz?hlen Sie ihr auch von Ihren beruflichen Pl?nen, damit sich die Referenzperson auf das Gespr?ch vorbereiten kann.
Empfehlungs- oder Referenzschreiben
Ein Empfehlungs- oder Referenzschreiben im akademischen Kontext (reference letter, letter of recommendation) geben Auskunft über die akademische Leistung und das Verhalten aus der Sicht des Professors oder der Professorin. Es beinhaltet eine explizite Empfehlung für eine Position oder eine Forschungsf?rderung. Empfehlungsschreiben haben keinen rechtlich verbindlichen Charakter.
Download Beispiels?tze für das Empfehlungsschreiben (nur auf Englisch) (PDF, 311 KB)
Empfehlungs- oder Referenzschreiben werden üblicherweise nur von der Professorin / dem Professor unterzeichnet.
Mitarbeitende k?nnen nach dem Erhalt eines Empfehlungs- oder Referenzschreibens auch ein Arbeitszeugnis verlangen. Mitarbeitende haben einen rechtlichen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. Das Empfehlungs- oder Referenzschreiben hat jedoch keinen rechtlich bindenden Charakter.